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Wirtschafts- und Arbeitsrecht In diesem Fach erhalten Sie einen Zugang zu den wirtschaftlich relevanten Grundlagen des Privatrechts. Ziel ist eine Sensibilisierung für juristische Problemstellungen im privaten wie im Berufsalltag. Im Zentrum des Unterrichtskonzepts steht die selbstständige Fallbearbeitung, bei der Sie sich darin üben, einschlägige Rechtsnormen aufzufinden, zu interpretieren und anzuwenden. Im Bereich des Bürgerlichen Rechts wird dabei, neben den allgemeinen Grundlagen im Schuld- und Sachrecht, ein besonderer Fokus auf das Reiserecht gelegt. Darüber hinaus werden ebenso handelsrechtliche Grundlagen erarbeitet.
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