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Staatliche Förderung
 
BAföG oder "Meister-BAföG"?
 
Wenn Sie das Fachschulstudium bei uns beginnen möchten, kommt für Sie ggf. eine Förderung nach BAföG (Schüler-BAföG) oder nach dem AFBG (sog. "Meister-BAföG") in Betracht. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob Sie persönlich die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.
 
BAföG:
Leistungen nach dem Schüler-BAföG sind dabei grundsätzlich abhängig u.a. vom Einkommen Ihrer Eltern. Außerdem dürfen Sie beim Antritt des Studiums höchstens 29 Jahre alt sein. Bei einer Bewilligung von Schüler-BAföG erhalten Sie diese Leistungen als Vollzuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Zuständig für die Antragstellung sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Städte. Erste Informationen erhalten Sie beim >>Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
 
"Meister-BAföG" (Förderung nach dem AFBG):
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Sie alternativ das sog. "Meister-" oder "Aufstiegs-BAföG" beantragen. Hier kommt es allein auf Ihre persönliche Lebens- und Einkommensituation an, es ist also unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Auch gibt es hier keine Altersgrenze. Seit dem 01.08.2020 wird der sog. Unterhaltsbeitrag in Höhe von bis zu 892,00 Euro monatlich ebenfalls als Vollzuschuss gewährt. Daher müssen Sie auch diesen nicht zurückzahlen. Für die Antragstellung ist in Nordrhein-Westfalen die >>Bezirksregierung Köln zuständig. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland, müssen Sie Ihren Antrag an die dort zuständige Behörde richten. Erste Informationen zur Förderung nach dem AFBG entnehmen Sie ebenfalls den Seiten des >>BMBF. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu der für Sie zuständigen Stelle auf.
 
Eine Beratung durch die KFT kann leider nicht erfolgen.
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