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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (bitte anklicken):

>> Kann ich an der KFT bewerben, ohne Fachhochschulreife zu haben?
 
>> Erwerbe ich mit dem KFT-Examen gleichzeitig die Fachhochschulreife?
 
>> Ich habe FHR bzw. Abitur. Welchen Vorteil bringt mir ein Fachschulstudium im Vergleich zum direkten Studium an einer Hochschule?
 
>> Kann ich als KFT-Absolvent/-in auch ohne FHR bzw. AHR Ihre Kooperationen mit der EUFH und PFH nutzen und ein verkürztes Bachelorstudium absolvieren?
 
>> Weshalb fallen an der KFT keine Studiengebühren an?
 
>> Besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln nach dem BAföG ("Schüler-BAföG") oder AFBG (sog. "Meister-" oder "Aufstiegs-BAföG")?
 
>> Ich mache erst im Frühjahr meine Berufsabschlussprüfung. Kann ich mich trotzdem schon bewerben?
 
>> Mit welcher Berufsausbildung erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen für die KFT?
 
>> Bis zum Studienbeginn habe ich noch einige Monate Zeit. Kann ich die Zeit sinnvoll im Hinblick auf eine Studienvorbereitung nutzen?
 
>> Kann ich unmittelbar im Anschluss an meinen erfolgreichen Berufsabschluss mit dem KFT-Studium beginnen?
 
>> Ich verfüge über keine Berufausbildung im touristischen Bereich. Kann ich trotzdem an der KFT studieren?
 
>> Muss ich von meinem Arbeitgeber die Zustimmung haben, dass ich an der KFT studieren möchte?
 
>> Ich habe vorher an einer anderen Tourismusfachschule studiert und möchte das Studium an der KFT fortsetzen. Geht das ohne Weiteres?
 
>> Weshalb liegen die Haupt-Unterrichtszeiten des KFT-Studius zwischen Mittwochmittag und Freitagnachmittag?
 
>> In welchem Umfang kann man nebenher berufstätig sein?
 
>> Gelte ich als Studierende/r an der KFT als Student wie an einer Hochschule?
 
>> Ich reise von außerhalb des Rheinlandes an und überlege, ob ich zeitweise bzw. insbesondere im Winter während der Studientage in Köln übernachte.  Gibt es preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe?
 
>> Was bedeutet "DQR-Niveau 6"?
 

 

>> Kann ich an der KFT bewerben, ohne Fachhochschulreife zu haben?
Ja, auch ohne Fachhochschulreife steht Ihnen ein Studium an der KFT offen (>>Zulassungsvoraussetzungen). Für ein Studium an der KFT benötigen Sie mindestens Fachoberschulreife (FOR).

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>> Erwerbe ich mit dem KFT-Examen gleichzeitig die Fachhochschulreife?
Nein. Allerdings ist die FHR heutzutage für ein Bachelorstudium in Ihrer beruflichen Fachrichtung auch nicht mehr zwingend in jedem Fall erforderlich.  Das Hochschulzulassungsrecht der Bundesländer ermöglicht es auch >>beruflich besonders Qualifizierten, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Beachten Sie dazu auch die Hinweise zu den nächsten beiden Fragen.
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>> Ich habe FHR bzw. Abitur. Welchen Vorteil bringt mir ein Fachschulstudium im Vergleich zum direkten Studium an einer Hochschule?
Da Sie bei uns i.d.R. mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung starten, verlieren Sie während des Fachschulstudiums nicht den Praxiskontakt. Vielmehr können Sie zusätzlich erworbenes Wissen und Fähigkeiten direkt in Ihre Berufstätigkeit einfließen lassen. Zudem können Sie bereits nach vier Semestern einen staatlichen Abschluss erlangen, dies ist an einer Hochschule in dieser Form nicht möglich. Anschließend können Sie immer noch entscheiden, ein verkürztes Bachelorstudium bei einem unserer Kooperationspartner aufzunehmen. Ein zeiticher Nachteil entsteht Ihnen im Vergleich zum direkten Bachelorstudium an einer Hochschule nicht, da unsere >>Kooperationspartner das KFT-Studium z.T. in großem Umfang anerkennen. Im Gegenteil: Die finanzielle Ersparnis, die Sie über den Weg über die KFT erzielen, beläuft sich auf mehrere Tausend Euro Studiengebühren.
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>> Kann ich als KFT-Absolvent/-in auch ohne FHR bzw. AHR Ihre Kooperationen mit der EUFH und PFH nutzen und ein verkürztes Bachelorstudium absolvieren?

Ja. Unter >>bestimmten Voraussetzungen kann man heutzutage auch ohne FHR/AHR ein Hochschulstudium aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist i.d.R. eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und einige Jahre (häufig drei Jahre) Berufserfahrung. Je nach Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes in dem die betreffende Hochschule ihren Sitz hat, können abweichende bzw. ergänzende Voraussetzungen (z.B. Eignungsprüfungen) erforderlich sein. Auf diese Weise ist es z.B. möglich, ein (Ihrer Berufsausbildung bzw. Ihrer Berufserfahrung entsprechendes) Bachelorstudium aufzunehmen. Zur Klärung der genauen Zulassungsvoraussetzungen empfiehlt es sich, mit der jeweiligen Hochschule in Kontakt zu treten, da die Landesgesetzgebungen z.T. etwas unterschiedlich sind. Im Hinblick auf die mit der KFT bestehenden >>Kooperationen gilt für die PFH das >>niedersächsische, für die Apollon-Hochschule das >>bremische Hochschulrecht. Auch der Zugang zum Bachelorstudium am UCB in Birmingham ist auf diese Weise durch das KFT-Examen möglich.
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>> Weshalb fallen an der KFT keine Studiengebühren an?
Die KFT ist eine öffentlich-rechtliche Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen, sodass keine Studiengebühren erhoben werden. Finanziert wird das Weiterbildungsangebot der KFT durch das Land NRW und die Stadt Köln als Schulträger. Neben einer >>Kostenbeteiligung für Unterrichtsmaterialien haben Sie lediglich eventuell anfallende Gebühren für externe Prüfungen (Ausbildereignungsprüfung bei der IHK) zu tragen.
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>> Besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln nach dem BAföG ("Schüler-BAföG") oder AFBG (sog. "Meister-" oder "Aufstiegs-BAföG")?
Grundsätzlich kommt sowohl eine Förderung nach BAföG als auch nach dem AFBG  für unsere Studierenden in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist demnach eine Förderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG ("Schüler-BAföG") denkbar. Zuständig für Ihre Antragstellung sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Städte. Erste Informationen erhalten Sie beim >>Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Sie alternativ das sog. "Meister-" oder "Aufstiegs-BAföG" beantragen. Hierfür ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Köln zuständig. Erste Informationen zur Förderung nach dem AFBG entnehmen Sie ebenfalls den Seiten des >>BMBV. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu der für Sie zuständigen Stelle auf. Eine Beratung durch die KFT kann leider nicht erfolgen.
 
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>> Ich mache erst im Frühjahr meine Berufsabschlussprüfung. Kann ich mich trotzdem schon bewerben?
Wir sind darauf eingestellt, dass die Berufsabschlussprüfungen i.d.R. erst ab dem Frühjahr durchgeführt werden. Je nachdem wie der Zeitraum Ihrer praktischen Prüfung terminiert ist, erhalten Sie Ihr Berufsschul- und IHK-Abschlusszeugnis erst im Juni. Selbstverständlich können Sie sich bereits vorher bei uns bewerben und fehlende Zeugnisse zeitnah nachreichen.
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>> Mit welcher Berufsausbildung erfülle ich die Aufnahmevoraussetzungen für die KFT?
Das Spektrum der einschlägigen Berufsausbildungen ist recht breit. Da wären zunächst einmal die Ausbildungen zum/zur >>Tourismuskauffrau/-mann (Privat- und Geschäftsreisen) , Reiseverkehrskauffrau/-mann und >>Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit zu nennen. Weitere Ausbildungsberufe sind jedoch auch Hotelkauffrau/-mann, Hotelfachfrau/-mann, Veranstaltungskauffrau/-mann, >>Kauffrau/-mann für Verkehrsservice oder Servicekauffrau/-mann im Luftverkehr. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihre Berufsausbildung als einschlägig gilt, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um dies zu klären.
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>> Bis zum Studienbeginn habe ich noch einige Monate Zeit. Kann ich die Zeit sinnvoll im Hinblick auf eine Studienvorbereitung nutzen?

Dies können Sie auf jeden Fall.

Wir bieten unseren Studienbewerbern einen ca. 20stündigen kostenlosen Grundlagenkurs an, für den Sie sich verbindlich anmelden können, sobald Sie sich für das Fachschulstudium bei uns beworben haben und aufgenommen wurden. Die Termine und die Vorgehensweise zur Anmeldung für diesen Kurs werden allen Bewerberinnen und Bewerbern mit der Aufnahmebestätigung mitgeteilt.

Grundsätzlich können Sie aber natürlich auch ohne Vorkenntnisse am Unterricht in Rechnungswesen/Controlling teilnehmen.

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>> Kann ich unmittelbar im Anschluss an meinen erfolgreichen Berufsabschluss mit dem KFT-Studium beginnen?
Jein. Studienbeginn ist jährlich mit dem Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien NRWs. Die Zulassungsvorschriften sehen vor, dass Sie nach der Ausbildung in Ihrem Ausbildungsberuf noch mindestens ein Jahr Berufspraxis gesammelt haben müssen. Allerdings können Sie dieses Jahr Berufspraxis auch noch während des KFT-Studiums erwerben. Bewerberinnen und Bewerber die bereits im Frühjahr ihre Ausbildung erfolgreich beenden, können die Zeit bis zum Studienbeginn im August sinnvoll nutzen, um bspw. bereits einen Großteil der erforderlichen Berufspraxis (s. Zulassungsvoraussetzungen) zu erwerben oder sich - bei Bedarf - Grundlagenkenntnisse in kaufmännischer Buchführung anzueignen (s.o.).
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>> Ich verfüge über keine Berufausbildung im touristischen Bereich. Kann ich trotzdem an der KFT studieren?
Gerade in der Tourismusbranche finden sich häufig Berufstätige, die über Umwege in der Branche Fuß gefasst haben, jedoch keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. In diesem Falle sollten Sie zumindest über einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen und diese auch nachweisen können. "Einschlägig" bedeutet dabei, dass Sie z.B. als Quereinsteiger/in in tourismusverwandten Einsatzgebieten tätig waren. Sollten Sie Zweifel daran haben, ob Ihre Beruferfahrungen diesen Anforderungen entsprechen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um dies zu klären.
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>> Muss ich von meinem Arbeitgeber die Zustimmung haben, dass ich an der KFT studieren möchte?
Es empfiehlt sich sehr, dass Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Weiterbildungsabsichten informieren, da Sie mitunter auf seine Unterstützung angewiesen sind. Das KFT-Studium ist immerhin ein Vollzeitstudium. So sollten Sie z.B. gewährleisten können, dass Sie an den Unterrichtstagen pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheinen können. Möglicherweise möchten Sie für bestimmte Phasen im Verlaufe des Studiums Arbeitszeitguthaben in Anspruch nehmen oder ggf. auch Urlaub einreichen. In diesen und anderen Fällen kann Ihr Arbeitgeber nur auf Ihre Bedürfnisse reagieren, wenn er weiß, dass Sie ein berufsbegleitendes Studium abolvieren, das einen bestimmten organisatorischen Rahmen erfordert. Außerdem profitiert Ihr/e ArbeitgeberIn ggf. auch von geringeren Sozialversicherungsabgaben, da Sie als KFT-Studierende/r als WerkstudentIn angemeldet werden können (s.u.)
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>> Ich habe vorher an einer anderen Tourismusfachschule studiert und möchte das Studium an der KFT fortsetzen. Geht das ohne Weiteres?
Grundsätzlich ist das möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Zwar existiert für alle Wirtschaftsfachschulen NRWs mit der Fachrichtung Tourismus ein gemeinsamer Lehrplan. Allerdings erlauben die rechtlichen Vorgaben einerseits unterschiedliche zeitliche Abfolgen der Unterrichtsfächer. Andererseits können einzelne Fächer auch in ganz unterschiedlichem Stundenumfang unterrichtet werden. Anhand Ihrer bislang erhaltenen Zeugnisse und sonstiger Unterlagen prüfen wir jedoch gerne, ob und in welcher Form ein Wechsel an die KFT möglich ist.
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>> Weshalb liegen die Haupt-Unterrichtszeiten zwischen Mittwochmittag und Freitagnachmittag?
Die zeitliche Struktur des KFT-Fachschulstudiums wurde auch deshalb mit geblockten Unterrichtszeiten entwickelt, um Interessentinnen und Interessenten mit längeren Anfahrten (z.B. von außerhalb des Rheinlandes) entgegenzukommen. Aber nicht nur aufgrund einer weiteren Anreise ist dieses Zeitmodell möglicherweise für Sie interessant. Darüber hinaus besteht auf diese Weise für unsere Studierenden weiterhin die Möglichkeit, an zwei- bzw. dreieinhalb Tagen pro Woche einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Dabei sollten Sie jedoch auch berücksichtigen, dass sowohl ein Teilzeit- als auch ein Vollzeitstudium stets Zeit für eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erfordert. Im Vollzeitmodell in Miniblöcken ist für die Bearbeitung der sog. Selbstlernphasen - neben den Präsenzzeiten - ein weiterer Studientag pro Woche einzukalkulieren. In den Klausurphasen erhöht sich der Arbeitsaufwand darüber hinaus.
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>> In welchem Umfang kann man beim KFT-Studium nebenher berufstätig sein?
Das KFT-Studium in Miniblöcken ist als Vollzeitstudium konzipiert und daher - wie der Name schon sagt - ein Studium, das vom Arbeitsaufwand her einer Vollzeittätigkeit gleichkommt. Dennoch müssen Sie möglicherweise bis zur Examenszulassung noch ein Jahr einschlägige Berufspraxis nachweisen. Wenn Sie diese Berufspraxis noch während des Studiums erwerben müssen, kommt daher während des Vollzeitstudiums nur eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht. Auf Basis der Erfahrungsberichte unserer Vollzeitstudierenden erscheint es empfehlenswert, den Umfang einer Nebentätigkeit auf zehn bis maximal 20 Wochenstunden zu beschränken, um die Anforderungen des Studiums bewältigen zu können.
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>> Gelte ich als Studierende/r an der KFT als Student wie an einer Hochschule?
In den für das Fachschulstudium maßgeblichen rechtlichen Vorgaben wird für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl unseres Teilzeitstudiums als auch des Vollzeitstudiums der Begriff "Studierende" verwendet. Allerdings ist der Status mit Studenten an Hochschulen vergleichbar. So gelten unsere Studierenden unter gewissen Voraussetzungen als Werkstudenten, wenn ihre Nebentätigkeit parallel zum Studium den Umfang von 20 Wochenstunden nicht überschreitet (siehe hierzu auch die vorausgehende Frage). Dies führt dazu, dass Arbeitgeber unserer Studierenden unter Umständen teilweise von der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen aus der Nebenbeschäftigung befreit sind. Informationen zum Status von Werkstudenten und zu den sozialversicherungsrechtlichen Hintergründen finden Sie bspw. bei der >>AOK oder >>Techniker Krankenkasse.
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>> Ich reise von außerhalb des Rheinlandes an und überlege, ob ich zeitweise bzw. insbesondere im Winter während der Studientage in Köln übernachte.  Gibt es preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe?
Dank einer Kooperation mit der >>Jugendherberge in Köln-Riehl , können Sie dort zu günstigen Konditionen Übernachtungen mit Frühstück buchen (außerhalb bestimmter Messezeiten). Legen Sie dort einfach unseren Studierendenausweis vor. Von der Jugendherberge aus erreichen Sie die KFT hervorragend über den ÖPNV.
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>> Was bedeutet "DQR-Niveau 6"?
Die Abkürzung DQR steht für Deutscher Qualifikationsrahmen. Er wurde als Instrument zur Einordnung der Qualifikationen im deutschen Bildungssystem entwickelt. Durch den DQR soll einerseits die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtert, andererseits aber auch ein Vergleich mit anderen europäischen Qualifikationen ermöglicht werden. Insgesamt sieht der DQR acht Niveaustufen vor. Mit dem Abschluss "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in - Fachrichtung Tourismus" erlangen Sie eine Qualifikation auf Stufe 6. Somit ist dieser Abschluss auf der gleichen Stufe angesiedelt wie der Abschluss zum Bachelor. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Bachelorabschluss ein akademischer Abschluss ist. Weitere Informationen zum DQR finden Sie >>hier.
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